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Einweisung vs. Unterweisung – die Unterschiede

Die Begriffe Unterweisung und Einweisung werden im Arbeitsalltag oftmals fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Doch was sind die Unterschiede?

Unterweisung – was ist das genau?

Als Unterweisung werden die von jedem Arbeitgeber gesetzlich geforderten Mitarbeiterunterweisungen bezeichnet. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Verhütung von Gesundheitsschäden und zum Arbeitsschutz im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterweisen.

Einweisung – und was ist das genau?

Die Einweisung ist ein Bestandteil der Unterweisungspflicht. Dabei ist sie jener Teil, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet. Das kann etwa die sachgemäße Nutzung einer Maschine sein. Das Einweisen alleine reicht jedoch nicht aus, um seiner gesetzlichen Unterweisungspflicht nachzukommen. Die Einweisung muss immer auch mit einer Unterweisung erfolgen.

Einweisung und Unterweisung für den Arbeitsschutz

Eine Einweisung ist nicht gleichbedeutend mit einer Unterweisung. Denn beides gehört zusammen. Die Einweisung alleine an einer bestimmten Maschine erfüllt nicht Ihre gesetzliche Unterweisungspflicht. Genauso ist es auch nicht ausreichend, dass Sie Ihre Mitarbeiter nur unterweisen und die direkten Einweisungen an der Maschine unterlassen. Sinnvoll ist hierbei eine Kombination aus Online-Unterweisung in E-Learning-Form und Vor-Ort-Lernen direkt am Arbeitsplatz, das als Blended Learning bezeichnet wird.

Zeit und Kosten bei der Unterweisung einsparen

Unternehmen verbringen oftmals einen großen Teil ihrer kostbarsten Ressource, der Zeit ihrer Mitarbeiter, mit ineffizienten Präsenzschulungen. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mit Online-Unterweisungen direkt am Büroarbeitsplatz, per Smartphone in der Bahn, im Home-Office, in der Fertigung auf Tablets oder am Smartphone auf der Baustelle. Profitieren Sie von der rechtssicheren und fälschungssicheren Dokumentation und sparen Sie sich dabei Ihre kostbare Zeit und Geld und bleiben dabei auf der sicheren Seite.

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